Podologische Behandlungen des diabetischen Fusssyndroms (DFS)
Seit Januar 2022 ist die podologische Behandlung des diabetischen Fusssyndroms (DFS) eine Pflichtleistung der
Grundversicherung in der Krankenkasse. Die Bewilligungen für unsere Praxis wurde im Dezember 2022 erteilt.
Die Abrechnung erfolgt nur mit dem offiziellen ärztlichen Verordnungsformular.
Bitte bringen Sie die vom Arzt vollständig ausgefüllte Verordnung und Ihre Krankenkassenkarte zur nächsten Konsultation mit.
Wenn Sie dauerhaft Medikamente einnehmen, dann ebenfalls eine aktuelle Medikamentenliste.