Wichtige Informationen

Keine Aufnahme von neuen Patienten in der Podologie:

In der Podologie können wir bis auf Weiteres leider keine neuen Patienten mehr aufnehmen. 

Podologische Behandlungen des diabetischen Fusssyndroms (DFS)

Seit Januar 2022 ist die podologische Behandlung des diabetischen Fusssyndroms (DFS) eine Pflichtleistung der Grundversicherung in der Krankenkasse. Die Bewilligungen für unsere Praxis wurde im Dezember 2022 erteilt.

Die Abrechnung erfolgt nur mit der nötigen ärztlichen Verordnung.

 

Download
Verordnungsformular für DFS
Verordnung DFS.pdf
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Bitte bringen Sie die vom Arzt ausgefüllte Verordnung und Ihre Krankenkassenkarte zur nächsten Konsultation mit.

Wenn Sie dauerhaft Medikamente einnehmen, dann ebenfalls eine aktuelle Medikamentenliste.

 

 

 

 

Wir freuen uns auf Sie!

 

Beste Grüsse und auf bald

Ihr VIVASANA-Team

 

 


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Bei uns sind Sie in guten Händen.