Krankenkassen-Anerkennung für med. Massagen
Wir sind Mitglied der ASCA (Stiftung zur Anerkennung und Entwicklung der Alternativ- und Komplementärmedizin) und dem EMR (Erfahrungsmedizinisches Register). Daher werden unsere medizinischen Massagen von den meisten Krankenkassen mit komplementärer Zusatzversicherung getragen.
Setzen Sie sich diesbezüglich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung. Die Behandlungen können nicht über die Grundversicherung (KVG) abgerechnet werden.
Ärztliche Verordnung für med. Fusspflege / Podologie
Eine podologische Behandlung wird in den meisten Fällen nicht von der Krankenkassen bezahlt, auch nicht mit einer ärztlichen Verordnung. Die von uns erfolgten Leistungen sind nach jeder Behandlung immer bar zu bezahlen.
Setzen Sie sich bitte direkt mit Ihrer Krankenkasse/Versicherung in Verbindung, um abzuklären, ob die Behandlung übernommen wird. Sollten Sie bereits eine schriftliche Kostengutsprache (KoGu) von Ihrer Krankenkasse/Versicherung erhalten haben, bringen Sie uns diese bitte mit. Gerne stellen wir Ihnen eine Quittung aus, welche Sie dann an Ihre Krankenkasse/Versicherung weiterleiten können.